GIB DER BELÄSTIGUNG KEINEN RAUM!
Consulting für belästigungsfreies Arbeiten und Lernen
N. Benke, #MeToo (zusammengestellt aus Motiven folgender Werke: Hendrick Terbrugghen, Lautenspielerin, Kunsthistorisches Museum Wien; Egon Schiele, Bildnis Dr. Franz Martin Haberditzl, Österreichische Galerie Belvedere)
Belästigung – was ist das?
Rechtsschutz
Belästigung:
Haftungsfalle, Klimavergiftung und Imageflop
Sexuelle Belästigung und
geschlechtsbezogene Belästigung
Häufig gestellte Fragen
- Vielleicht war es ein Übergriff, aber da ich es nicht böse gemeint habe, wird mich keine Verantwortung treffen – oder?
- Ich habe mich für die Belästigung entschuldigt: Damit ist die Sache endgültig erledigt – oder?
- Muss sich die belästigte Person wehren, damit sie später den/die Belästiger/in zur Verantwortung ziehen kann?
- Wir Dienstvorgesetzten haben nichts gewusst von den Belästigungshandlungen unserer Untergebenen und können ergo auch nicht zur Verantwortung gezogen werden – oder?
- Einmal ein anzügliches Foto zu schicken wird doch noch keine sexuelle Belästigung sein – oder?
- Ist Mobbing eine rechtlich relevante Belästigung?
- Wenn im Verfahren Aussage gegen Aussage steht, wird die behauptete Belästigung als nicht bewiesen gelten und der Vorwurf geht ins Leere – oder?
- Kann es mir als Belästigung angelastet werden, wenn ich jemanden zum Tanz auffordere?
- Ein schwuler Mann kann eine Frau doch sexuell gar nicht belästigen – oder?
- Belästigendes Verhalten muss doch nach dem sozialen Setting beurteilt werden; auf einer Baustelle werden andere Standards gelten als in einem Klassenzimmer – oder?
- Mein Chef hat mir seinen Arm um die Schulter gelegt und mich ungefragt geküsst. Kann ich ihn vor ein Strafgericht bringen?
Leistungsangebot
Consulting für die Leitungsverantwortlichen von Unternehmen und von Institutionen des Öffentlichen Dienstes:
- Analyse von und Beratung bei Belästigungsvorfällen
- Individuell gestaltete Konzepte von Satzungen, Gleichstellungsplänen und Betriebsvereinbarungen zum Schutz vor Belästigung und anderen Diskriminierungen sowie zum Ausbau der Diversity-Kultur
- Entwicklung und Implementierung von vorbeugenden Maßnahmen gegen Belästigung – mithilfe von Informationskampagnen, Seminaren, Diversity-Workshops sowie durch Follow-Ups zur Spruchpraxis im Antidiskriminierungsrecht
Referenzen
ÖBB-Holding
Erste Group
Brandl&Talos Rechtsanwälte
Österreichisches Filminstitut
Magistrat der Stadt Linz
Magistrat der Stadt Graz
Universität Wien
Universität Graz
Medizinische Universität Wien
Technische Universität Graz
Veterinärmedizinische Universität Wien
Universität Klagenfurt
Universität für angewandte Kunst Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Akademie der bildenden Künste Wien
Univ.Prof. Dr. Nikolaus Benke, LL.M. (London, UK)
Nikolaus Benke, geboren 1954, Studium der Rechtswissenschaften in Wien und London; Dr.jur. 1978, LL.M. (London, UK) 1982.
Habilitation für Römisches Recht 1989 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Seit 1993 Universitätsprofessor am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien, Institutsvorstand 2000-2018. Seit 2019 im Ruhestand.
Gleichbehandlungsbeauftragter der Universität Wien 1991-2001, Mitglied der Schiedskommission der Akademie der bildenden Künste 2004-2011.
2009-2015 Stellvertretendes Mitglied Österreichs im „Experts’ Forum“ des „European Institute of Gender Equality“ (EIGE) in Vilnius, Litauen.
Seit 1999 Koordinator der Schwerpunktausbildung „Legal Gender Studies“; 2010-2013 Mitglied der Faculty des Gender Studies Initiativ Kolleg der Universität Wien; bis 2019 Stellvertretender Leiter (neben Gabriella Hauch und Birgit Sauer) des Forschungsverbundes „Geschlecht und Handlungsmacht“ (Gender and Agency) an der Universität Wien; 2011-2017 zusammen mit Elisabeth Holzleithner Mitglied des Anti-Sexismus-Beirates des Österreichischen Werberates.
Seit Jahren Tätigkeit im Entwickeln und Durchführen von Seminaren und Workshops (wiederholt mit Elisabeth Holzleithner) sowie Beratungstätigkeit zu den Themen Antidiskriminierung, Geschlechtergleichstellung und Diversity für universitäre Institutionen (zB Universität Wien, Universität Graz, Medizinische Universität Wien, Technische Universität Graz, Veterinärmedizinische Universität Wien, Universität Klagenfurt, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Akademie der bildenden Künste Wien, Universität für Weiterbildung Krems); weiters für die Führungsmanager*innen der ÖBB-Holding, für die Führungsmanager*innen der Erste Group, für Brandl & Talos Rechtsanwälte, für das Österreichische Filminstitut, für den Magistrat der Stadt Linz, für die Konferenz der Gleichbehandlungsbeauftragten der Bundesländer und Gemeinden sowie für Magistratsabteilungsleiter*innen der Stadt Graz.
Veröffentlichungen zum Römischen Recht, zu Fragen des geltenden Rechts, im Bereich Antidiskriminierung und Legal Gender Studies sowie zur Jurist*innenausbildung.
https://roemr.univie.ac.at/team/nikolaus-benke/
„N. Benke, Sexuelle und andere Belästigung in den Gleichbehandlungsgesetzen der Bundesländer“
Der Artikel ist unter folgendem Link abrufbar:
https://lesen.lexisnexis.at/s/IjEzMzc4IHpmdiAyMDIwIDQgMSI.soDTwEgghi-kxHMkQl2EuQMstIM
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Impressum
Univ.Prof. Dr. Nikolaus Benke, LL.M.
Consulting für belästigungsfreies Arbeiten und Lernen
Lustgasse 3, 1030 Wien
info@nbenke-belaestigung.com
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